Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle die Teilnahme an einem ASF-Kurs angeordnet. Er besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 45 Minuten, die gemeinsam mit anderen Kursteilnehmern durchgeführt wird.
Für den ASF-Kurs ist eine Teilnehmerzahl von 6 - 12 Personen